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LRS-Erlass

Im LRS-Erlass eines Bundeslandes sind Verordnungen zum Umgang mit lese-rechtschreibschwachen Schülerinnen und Schülern festgehalten. Doch was beinhaltet ein solcher LRS-Erlass und was bringt er LRS-Kindern? Um direkt zum gewünschten Thema zu gelangen, klicken Sie einfach auf den entsprechenden Link.

Was ist ein "LRS-Erlass"?

Unterschiedliche Ansätze zur Diagnose

Schwierigkeit: "gesund" oder "krank"?

Förderung bei diagnostizierter LRS

Notenschutz

Nachteilsausgleich als Lösung?

Maßnahmen der "LRS-Erlasse" sinnvoll?

Was können Eltern machen?

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Was ist ein "LRS-Erlass"?

Als sogenannten "LRS-Erlass" bezeichnet man die besonderen Regelungen, die die Kultusministerien der Bundesländer in entsprechenden Verordnungen zum schulischen Umgang mit lese-rechtschreibschwachen Schülerinnen und Schülern festgelegt haben. Weil die Bildung in Deutschland Ländersache ist, unterscheiden sich die Regelungen der einzelnen Bundesländer teilweise stark.

Sie orientieren sich grob am Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 2003, die "Grundsätze zur Förderung von Schülerinnen und Schülern im Lesen und Rechtschreiben oder im Rechnen" formuliert hat. Darin betont die KMK die große Bedeutung der Schriftsprache für das private und berufliche Leben. Entsprechende Kompetenzen auszubilden betrachtet sie als Aufgabe der Schule, und zwar auch bei Schülerinnen und Schülern, denen der Erwerb der Schriftsprache besonders schwerfällt. Ihre Situation soll in der Schule nicht außen vor bleiben.

Alle Verordnungen enthalten Vorgaben zur Diagnose der LRS und dazu, inwiefern Lehrer die besonderen Schwierigkeiten lese-rechtschreibschwacher Schülerinnen und Schüler - zum Beispiel bei der Benotung - im Alltag berücksichtigen sollen. Auch schulische Förderung ist möglich, wenn bei einem Kind eine LRS diagnostiziert wurde. Besondere Maßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben können sowohl in der Grundschule als auch in der weiterführenden Schule zum Einsatz kommen.

Unterschiedliche Ansätze zur Diagnose

Erste Hinweise auf Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten werden meist von Lehrern oder sogar von den Eltern betroffener Kinder erkannt. Damit der im jeweiligen Bundesland geltende LRS-Erlass zur Anwendung kommen kann, müssen Schülerinnen und Schüler aber offiziell als lese-rechtschreibschwach eingestuft werden. Die Bundesländer haben unterschiedliche Vorschriften dazu, wer hierfür zuständig ist.

In Nordrhein-Westfalen z. B. ist der Deutschlehrer für die Diagnose einer LRS zuständig. Dessen Einschätzung beruht ausschließlich auf den Leistungen, die das Kind bislang im Lesen und Schreiben erbracht hat. Spezielle Tests oder Gutachten eines Arztes sind - anders als in einigen anderen Bundesländern - nicht erforderlich. In Bayern beispielsweise schreibt der Erlass des Kultusministeriums vor, dass der Schulpsychologe eine Lese-Rechtschreib-Störung auf der Grundlage seiner Beobachtungen diagnostiziert. Wieder andere Bundesländer, wie etwa das Land Niedersachsen, sehen die Aufgabe der Diagnostik bei ausgebildeten Lehrkräften, wobei in komplizierteren Fällen der Schulpsychologe oder spezialisierte Einrichtungen zu befragen sind.

Schwierigkeit: "gesund" oder "krank"?

In vielen Bundesländern ist das Verständnis der LRS beziehungsweise Legasthenie noch immer das, welches auch die ICD-10-Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation WHO vertritt: Kinder und Jugendliche leiden an einer LRS, wenn ihre Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten nicht durch bestimmte äußere Faktoren oder eine geringe Intelligenz zu erklären sind.

Deshalb ermitteln einige Bundesländer bei der Feststellung des Förderbedarfs auch den Intelligenzquotienten des betroffenen Schülers beziehungsweise der betroffenen Schülerin. Sinnvoll ist dies nicht, weil der Intelligenzquotient (IQ) keine Auswirkungen auf die Therapie hat. Es sollte grundsätzlich nur das getestet werden, was auch einen Mehrwert liefert zur Verbesserung der Fertigkeiten im Lesen und Schreiben. Überhaupt erscheint es nicht zielführend, Kinder hinsichtlich ihrer Lese-Rechtschreib-Leistungen in "gesund" und "krank" einzuteilen. Kinder und Jugendliche mit Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben benötigen Unterstützung in Form von pädagogischen Fördermaßnahmen, um diese zu beseitigen. Es spielt dabei keine Rolle, ob eine bestimmte Definition auf sie zutrifft oder nicht. 
Außerdem kann es durch diese Kategorisierung passieren, dass Kinder das Gefühl bekommen, ihre besonderen Schwierigkeiten seien als Krankheit eine Art Schicksal, gegen die sie ohnehin nichts tun könnten. Umgekehrt kann es sein, dass Schülerinnen und Schüler als "gesund" eingestuft werden, obwohl sie unter Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben leiden. In dem Fall erhalten Betroffene nicht die Förderung, die sie benötigen. Es muss allen Kindern mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten geholfen werden, diese zu beseitigen. Bundesländer wie Berlin haben das erkannt und knüpfen die Anwendung des "LRS-Erlasses" an das Vorliegen von Problemen beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens, unabhängig von deren Ursachen. Auch das sogenannte IQ-Diskrepanzkriterium muss nicht erfüllt sein, um die Regeln des Erlasses anzuwenden.

In jedem Fall ist ein wissenschaftlich evaluierter Test erforderlich, der speziell die Lese-Rechtschreib-Kompetenzen der Betroffenen testet und ermittelt, in welchen Bereichen diese Unterstützung benötigen.

Förderung bei diagnostizierter LRS

Eine der Maßnahmen, die die Bundesländer im Falle einer festgestellten LRS empfehlen, ist die Förderung des betroffenen Schülers im Lesen und Rechtschreiben. Das kann entweder im Klassenverbund geschehen oder in speziellen Kursen. Grundsätzlich ist Förderung die sinnvollste Maßnahme, die man bei LRS ergreifen kann. Die Förderung in der Schule ist jedoch meist nicht ausreichend, da die Lehrer Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Leistungsniveaus in ihren Gruppen haben. Gruppengrößen und fehlende Kapazitäten an den Schulen verhindern oft die eigentlich benötigte, individuell angepasste Förderung der Betroffenen.

Die Therapie beziehungsweise Förderung muss nach einem pädagogischen Konzept stattfinden, das auf die Bedürfnisse von Schülerinnen und Schülern mit LRS abgestimmt ist, und gehört in die Hände ausgebildeter Förderpädagogen. Außerdem müssen Fördermaßnahmen mindestens zweimal pro Woche für je zwei Stunden stattfinden, damit sie die gewünschte Wirkung erzielen.

Im Rahmen einer schulischen Förderung ist das meist nicht der Fall, sodass eine außerschulische Förderung oftmals vorzuziehen ist. Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten gehören in die Hände speziell ausgebildeter Förderpädagogen, die nach einem bewährten Konzept arbeiten, dessen Wirksamkeit wissenschaftlich belegt ist. Die LOS helfen jungen Menschen auf diese Weise seit mehr als 35 Jahren, ihre Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben zu überwinden. Sie arbeiten mit dem diagnostischen Rechtschreibtest schreib.on, der zur Förderdiagnostik geeignet ist und mit dem die Wirksamkeit der individuellen Förderung regelmäßig überprüft werden kann. 

Notenschutz

Neben der Förderung sehen die LRS-Erlasse der Länder auch den sogenannten Notenschutz vor. Das bedeutet, dass Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben bei der Benotung anders behandelt werden als Kinder mit "normalen" Lese- und Rechtschreibleistungen.

So ist es im Rahmen des Notenschutzes möglich, die Rechtschreibung in schriftlichen Arbeiten wie etwa in Deutschaufsätzen nicht zu bewerten. Bewertet wird dann lediglich der Inhalt. Die üblichen Punktabzüge für Rechtschreibfehler entfallen. So kann auch ein Schüler mit gravierenden Problemen im Rechtschreiben gute oder sogar sehr gute Noten in Klassenarbeiten erzielen.

Nachteilsausgleich als Lösung?

Der dritte Teil des Maßnahmenpakets bei LRS ist der sogenannte Nachteilsausgleich. Anders als beim Notenschutz fließt die Rechtschreibleistung des Betroffenen hier zwar in die Note ein, es werden aber Maßnahmen ergriffen, die dem rechtschreibschwachen Schüler oder der rechtschreibschwachen Schülerin das Bearbeiten der Aufgaben erleichtern und die Nachteile, die er oder sie durch seine Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten in den verschiedenen Fächern hat, ausgleichen sollen.

Konkret kann das zum Beispiel heißen, dass Betroffenen zum Beispiel im Fach Deutsch mehr Zeit zum Verfassen eines Aufsatzes eingeräumt wird als den übrigen Schülern der Klasse. Bei der Beantwortung von Fragen zu einem Text kann die Unterstützung auch in Form von Hinweisen oder einer Strukturierung des Textes erfolgen.

Maßnahmen der "LRS-Erlasse" sinnvoll?

Notenschutz und Nachteilsausgleich sind mit äußerster Vorsicht einzusetzen. Vor allem beim Notenschutz, aber auch beim Nachteilsausgleich besteht die Gefahr, dass betroffene Kinder und ihre Eltern die besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben nicht mehr als dringend zu lösendes Problem wahrnehmen, weil sie sich nicht mehr in den Noten widerspiegeln. Die Schwierigkeiten werden auf diese Weise nicht beseitigt, sondern lediglich verdeckt. Die einzige wirksame Maßnahme ist die individuelle Förderung. Denn ohne eine Förderung bleiben die Schwierigkeiten bestehen und wirken sich nicht nur negativ auf die schulische Laufbahn des Betroffenen, sondern auch auf seine weitere berufliche und persönliche Entwicklung aus.

Es gibt Fälle, in denen Notenschutz und Nachteilsausgleich sinnvoll sind. Das kann etwa zutreffen, wenn das Kind psychisch schwer unter den Folgen seiner besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben leidet und eine ausgeprägte Schulangst entwickelt hat. Auch dann können beide aber nur vorübergehende Maßnahmen sein. Die Probleme im Lesen und Schreiben sollten immer zeitgleich durch eine pädagogische Förderung behoben werden.

Was können Eltern machen?

Lese-rechtschreibschwache Kinder müssen individuell gefördert werden, und zwar so, dass ihre Lese-Rechtschreib-Probleme nachhaltig beseitigt werden. So wird an der Wurzel des Problems angesetzt. Weil die sogenannten "LRS- bzw. Legasthenie-Erlasse" weder bei der Diagnose noch bei den zu ergreifenden Maßnahmen besonders hilfreich für das Kind sind, sollten die Erziehungsberechtigten beim Verdacht auf Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten sofort ein LOS aufsuchen. Die LOS sind auf die LRS-Therapie spezialisierte Förderinstitute, die gezielt Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten helfen.

Im LOS kann mit einem aussagekräftigen Test ermittelt werden, wie ausgeprägt die Probleme sind und auf welche Bereiche der Rechtschreibstrategien sie sich erstrecken. Mithilfe eines entsprechenden Förderplans lassen sich nicht vollzogene Lernschritte systematisch nachholen. Eine "offizielle" Bestätigung einer vermeintlichen Erkrankung durch Lehrer, Ärzte oder Schulpsychologen bringt hingegen in der Regel keinen Nutzen.

Im Zweifel können die erfahrenen und speziell ausgebildeten LOS-Förderpädagogen Eltern dazu beraten, ob es im individuellen Fall doch sinnvoll ist, die Möglichkeiten des "LRS-Erlasses" zu nutzen. Umgekehrt ist es jedoch nicht sinnvoll, zuerst die Maßnahmen des "LRS-Erlasses" in Anspruch zu nehmen. Probleme werden hierdurch kaschiert, verschlimmern sich gegebenenfalls und es geht wertvolle Förderzeit verloren. Wird das erst spät, zum Beispiel erst auf der weiterführenden Schule bemerkt, kann zwar immer noch mit einer pädagogischen Therapie begonnen werde, Studien haben jedoch gezeigt, dass eine Förderung dann am erfolgreichsten ist, wenn sie bereits früh beginnt.