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Nachteilsausgleich, Notenschutz und LRS-Erlass: Die Rechte von Kindern mit LRS

Wenn Kinder trotz fleißigen Übens große Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben, ist das für die gesamte Familie eine enorme Belastung. Um betroffene Schülerinnen und Schüler vor Überforderung, Misserfolgen und unfairen Benotungen zu schützen, gibt es gesetzliche Regelungen: den sogenannten LRS-Erlass.

Auf dieser Basis können Schulen betroffenen Kindern Nachteilsausgleich oder Notenschutz gewähren. Erfahren Sie hier, welche Rechte Ihr Kind hat, worin der Unterschied zwischen Nachteilsausgleich und Notenschutz liegt und wie Sie die Unterstützung für Ihr Kind Schritt für Schritt beantragen:

Was ist der LRS-Erlass und welche Rechte gibt er?

Nachteilsausgleich vs. Notenschutz: Wo liegt der Unterschied?

Formen des Nachteilsausgleichs bei LRS in der Praxis

Notenschutz bei LRS: Aussetzen oder Gewichten der Rechtschreibnote

Schritt für Schritt: So beantragen Sie Nachteilsausgleich und Notenschutz

Warum der Nachteilsausgleich allein die LRS nicht behebt

Häufige Fragen zum Thema Nachteilsausgleich (FAQ)

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Was ist der LRS-Erlass und welche Rechte gibt er?

Der rechtliche Rahmen für Kinder mit LRS

Unter dem Begriff LRS-Erlass (in manchen Bundesländern auch LRS-Verordnung, Verwaltungsvorschrift oder Richtlinie) versteht man die gesetzlichen Vorgaben der Kultusministerien für den Umgang mit Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten an Schulen.

Der LRS-Erlass verpflichtet Lehrkräfte dazu, LRS-Anzeichen frühzeitig zu erkennen, betroffene Schüler individuell zu fördern und ihnen durch spezifische Hilfestellungen im Unterricht und bei Prüfungen Chancengleichheit zu gewähren. Ziel ist es, zu verhindern, dass Kinder aufgrund von Lese- und Rechtschreibproblemen in ihrer gesamten schulischen Laufbahn benachteiligt werden.

Besonderheit in Deutschland: LRS-Erlasse sind Ländersache

Da das Schulwesen in Deutschland Sache der einzelnen Bundesländer ist, gibt es keinen einheitlichen Bundes-LRS-Erlass. Jedes Bundesland regelt die Rahmenbedingungen für die Anerkennung, den Nachteilsausgleich und den Notenschutz eigenständig.

Die Grundprinzipien ähneln sich in allen Bundesländern, unterscheiden sich jedoch in Details:

  • Ab welcher Klassenstufe Notenschutz gewährt werden kann.
  • Welche Diagnose-Nachweise (z. B. schulpsychologische Gutachten oder außerschulische Tests) gefordert werden.
  • Wie mit LRS in weiterführenden Schulen (Realschule, Gymnasium) und bei Schulabschlüssen verfahren wird.
     

Nachteilsausgleich vs. Notenschutz: Wo liegt der Unterschied?

Im Schulalltag werden die Begriffe Nachteilsausgleich und Notenschutz häufig synonym verwendet. Es handelt sich jedoch um zwei rechtlich und praktisch unterschiedliche Instrumente:

MaßnahmeWas passiert genau?Auswirkung auf die LeistungsbewertungZeugnisvermerk
NachteilsausgleichÄndert die äußeren Bedingungen der Prüfung (z. B. mehr Zeit).Die geforderte fachliche Leistung bleibt unverändert.Kein Vermerk im Zeugnis.
NotenschutzÄndert den Bewertungsmaßstab (z. B. Rechtschreibung zählt nicht).Auf eine Bewertung der Teilleistung wird verzichtet.Kann einen Vermerk im Zeugnis nach sich ziehen.

Formen des Nachteilsausgleichs bei LRS in der Praxis

Der Nachteilsausgleich soll die Hürden ausgleichen, die durch die LRS beim Lesen oder Schreiben entstehen. Er stellt keine Bevorzugung dar, sondern stellt Chancengleichheit her. Das Anforderungsniveau der Aufgaben bleibt dabei voll gewahrt.

Typische Maßnahmen im Unterricht und bei Klassenarbeiten:

  • Zeitzuschlag: Das Kind erhält bei Diktaten, Aufsätzen oder Klassenarbeiten mehr Zeit (meist 15 bis 30 Minuten), um Texte in Ruhe zu lesen oder zu überprüfen.
  • Geänderte Aufgabenstellung: Nutzung größerer Schriftarten, übersichtlicherer Layouts oder einer visuellen Durchgliederung von Arbeitsblättern.
  • Technische & organisatorische Hilfsmittel: Erlaubnis zur Nutzung von Laptops, Wörterbüchern oder speziellen Vorleseprogrammen.
  • Mündliche statt schriftliche Form: Leistungsnachweise werden bevorzugt mündlich erbracht (z. B. Abfragen des Fachwissens in Sachfächern, Geschichte oder Biologie).
  • Entlastung bei Hausaufgaben: Reduzierung des Lese- und Schreibumfangs im häuslichen Bereich.
     

Notenschutz bei LRS: Aussetzen oder Gewichten der Rechtschreibnote

Wenn die Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten so ausgeprägt sind, dass ein Nachteilsausgleich nicht mehr ausreicht, kann die Schule Notenschutz gewähren.

Wie Notenschutz in der Praxis aussieht:

  • Befreiung von der Benotung der Rechtschreibung: Die Rechtschreibleistung in Deutscharbeiten fließt nicht in die Note ein oder wird nicht als Fehler gewertet.
  • Stärkere Gewichtung mündlicher Leistungen: Die mündliche Beteiligung oder Leseleistung erhält ein höheres Gewicht für die Gesamtnote als die schriftlichen Arbeiten.
  • Schutz in Fremdsprachen: Auch im Englisch- oder Französischunterricht kann auf die Bewertung der korrekten Rechtschreibung verzichtet werden, sofern das Wort erkennbar gemeint ist.

Wichtig für Eltern – Der Zeugnisvermerk:

Während der Nachteilsausgleich im Zeugnis nicht erwähnt werden darf, verlangen manche Bundesländer bei der Inanspruchnahme von Notenschutz eine Bemerkung im Zeugnis (z. B. „Die Rechtschreibleistung wurde aufgrund einer Lese-Rechtschreib-Schwäche nicht bewertet“). Insbesondere bei Übergängen auf weiterführende Schulen oder beim Schulabschluss sollten Eltern gemeinsam mit der Lehrkraft abwägen, ob Notenschutz im Einzelfall sinnvoll ist.
 

Schritt für Schritt: So beantragen Sie Nachteilsausgleich und Notenschutz

Sie müssen als Eltern nicht warten, bis die Schule von sich aus aktiv wird. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind unter einer LRS leidet, können Sie den Antrag selbst auf den Weg bringen:

  1. Das Gespräch mit der Lehrkraft suchen: Tauschen Sie sich mit der Deutsch- oder Klassenlehrkraft aus. Gleichen Sie ab, welche Fehler und Schwierigkeiten sich in der Schule und bei den Hausaufgaben zeigen.
  2. Diagnostik durchführen und Nachweis erbringen: Für die Bewilligung benötigt die Schule in der Regel eine qualifizierte Leistungsfeststellung. Ein wissenschaftlicher Rechtschreibtest im LOS (mit dem standardisierten Testverfahren schreib.on) liefert hierfür ein detailliertes Leistungsprofil.
  3. Schriftlichen Antrag stellen: Reichen Sie einen formlosen, schriftlichen Antrag auf Nachteilsausgleich bzw. Notenschutz bei der Schulleitung ein und legen Sie die Testergebnisse bei.
  4. Beschluss der Klassenkonferenz: Die Klassenkonferenz (unter Vorsitz der Schulleitung) berät über Ihren Antrag und legt fest, welche konkreten Hilfsmittel oder Zeitverlängerungen dem Kind gewährt werden.
     

Warum der Nachteilsausgleich allein die LRS nicht behebt

Nachteilsausgleich und Notenschutz sind extrem wichtige Maßnahmen, um Notendruck zu nehmen, Frustration abzubauen und das Selbstbewusstsein des Kindes zu schützen.

Eines können sie jedoch nicht leisten: Sie beheben die LRS nicht.

Der LRS-Erlass verschafft Ihrem Kind Zeit und faire Rahmenbedingungen, schließt aber nicht die grundlegenden Lücken im Schriftspracherwerb. Ohne eine gezielte, außerschulische Förderung bleiben die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben auch in höheren Klassenstufen und im späteren Berufsleben bestehen.

Die Kombination macht den Unterschied:

  • In der Schule: Der Nachteilsausgleich schützt vor schlechten Noten und nimmt den akuten Leistungsdruck.
  • Im LOS: Eine wissenschaftlich fundierte, individuelle LRS-Therapie baut die fehlenden Grundlagen im Schriftspracherwerb Schritt für Schritt auf.

Häufige Fragen (FAQ)

Weitere Infos zum Nachteilsausgleich

Gilt der Nachteilsausgleich auch in weiterführenden Schulen und beim Abitur?

Ja, grundsätzlich gilt der rechtliche Rahmen der LRS-Erlasse auch an weiterführenden Schulen (Realschule, Gymnasium, Gesamtschule). In den Abschlussklassen und bei Oberstufenprüfungen/Abitur gelten jedoch oft strengere Vorschriften bezüglich des Notenschutzes. Ein allgemeiner Nachteilsausgleich (wie Zeitzuschlag) ist meist auch bei Schulabschlüssen möglich.

Wer entscheidet in der Schule über die Gewährung?

Die formale Entscheidung trifft die Klassenkonferenz bzw. die Schulleitung. Schulpsychologische Gutachten, fachärztliche Bescheinigungen oder die detaillierten Testergebnisse des LOS dienen dabei als fundierte Entscheidungsgrundlage.

Reicht ein LRS-Test vom LOS für den Antrag aus?

In vielen Fällen reicht ein LRS-Test vom LOS für den Antrag zum Nachteilsausgleich aus. Die detaillierte Auswertung des wissenschaftlichen Rechtschreibtests schreib.on zeigt Lehrkräften genau, wo die spezifischen Schwächen des Kindes liegen. Je nach Bundesland kann die Schule zusätzlich eine Überprüfung durch den schulpsychologischen Dienst veranlassen.

Brauchen Sie Unterstützung für den Antrag in der Schule?

Lassen Sie Ihr Kind im LOS kostenfrei und unverbindlich mit dem wissenschaftlich fundierten Rechtschreibtest schreib.on testen. Sie erhalten eine detaillierte Auswertung über den Entwicklungsstand Ihres Kindes, die Sie als Nachweis bei der Schule einreichen können.


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